11.05.2020 AR
Kontaktloser Outdoorsport ist wieder möglich!
Liebe Mitglieder,
das Land Niedersachsen hat Neuregelungen getroffen, die zu Lockerungen bei den bisherigen Beschränkungen bezgl. des Nutzungsverbot von Sportstätten führen. Diese Lockerungen beziehen sich aber nur auf „ungedeckte Sportstätten bzw. Freisportanlagen“ - alle gedeckten Sportstätten wie z. B. Turn- und Sporthallen, Gymnastikräume und Tanzsäle sind weiterhin geschlossen. Ebenso bleiben alle Sportanlagen weiterhin für Publikumsverkehr und Besuche geschlossen und Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen sind ebenfalls weiterhin nicht möglich.
Unter den folgenden Bedingungen ist es gestattet Freisportanlagen zur Ausübung von kontaktlosem Sport zu nutzen:
- jeder Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten
- Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen auch nur unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens 2 Metern betreten und genutzt werden
- die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen in den Vereinsheimen und Sportfunktionsgebäuden ist nicht zulässig
- bei der Nutzung von WC-Räumen ist sicherzustellen, dass dabei keine Umkleide- und Duschräume betreten werden.
Dies bedeutet, dass z. B. Tennis, Leichtathletik und Fußball unter Einschränkungen möglich sind.
Genaueres hierzu ist auf den Seiten der jeweiligen Abteilung bzw. beim jeweiligen Abteilungsleiter bzw. Trainer zu erfahren.
Weitere offizielle Informationen zur Niedersächsischen Verordnung und dem Stufenplan zum Themenbereich Sport sind in Kürze auch auf unserer „Download“-Seite zu finden.
Der Vorstand